Freitag, 13. November 2009

Wieso kennt HOSI die "Geheimentwürfe"?

Presseaussendung des Österreichischen Familienbundes (13. November 2009)

Präs.LAbg.Gottweis: Unklarheiten bei Begleitgesetzen für eingetragenePartnerschaften von Homosexuellen

St.Pölten (OTS) - Es gibt viele Unklarheiten beim Gesetzesentwurffür eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen, es droht ein Gesetz beschlossen zu werden, dessen Auswirkungen niemand kennt, da die Begleitgesetze als "Geheimakte" gehandelt werden, kritisierte heute die Präsidentin des Österreichischen Familienbundes, LAbg. Andrea Gottweis die Vorgangsweise.

Wieso kennt zum Beispiel die Schwulenvereinigung HOSI die Geheimpapiere und der Familienbund wurde nicht in Kenntnis gesetzt? Wieso spricht eine Schwulenorganisation von einem untragbaren Gesetzesentwurf, der die Diskriminierung der Homosexuellen prolongiert und die HOSI ist mit dem Gesetz sehr zufrieden? Warum muss das Gesetz nächste Woche in einem Eiltempo durch den Ministerrat gebracht werden?

Der Familienbund appelliert in so einer sensiblen Frage jetzt nicht die Nerven zu verlieren und ein Gesetz auf Schiene zu bringen, dessen Auswirkungen nicht absehbar sind und bei dem viele Fragen noch offen sind, nur damit die Koalition einen Arbeitsauftrag abhacken kann. Dazu ist das Thema viel zu umstritten und heikel, betonte Gottweis.

Sagt NEIN zu homosexuellen Pseudo-Trauungen am Standesamt!

Folgender Briefentwurf an katholische Politiker (Minister, Nationalräte) hat uns erreicht: Wir bitten den Text eventuell persönlich zu adaptieren und dann dem Politiker seines Vertrauens zuzumailen. Am 17.11.2009 soll das Gesetz für eingetragene Partnerschaften im Ministerrat beschlossen werden und danach durch das Parlament gepeitscht werden.
Ansprechpartner sind also bis zum Ministerratsbeschluß katholische Bundesminister, etwa Dr. Michael Spindelegger, DI Nikolaus Berlakovich oder Dr. Maria Fekter. Danach z.B. der ÖVP-Klubobmann NR Dr. Karlheinz Kopf oder der Vorsitzende des Justizausschusses NR Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP).



Zum geplanten „Eingetragene Partner-Gesetz“ bitte ich Sie, folgendes zu bedenken:

Wußten Sie, daß bereits jetzt heterosexuelle und homosexuelle Lebensgemeinschaften vor dem Recht gleichgestellt sind? Das Zivilrecht bietet schon heute die Möglichkeit, nichtehelichen Partnern Sicherheit zu geben.

Der Staat hat nicht die Aufgabe, für jede beliebige Beziehung unter Menschen eine spezifische Rechtsform zur Verfügung zu stellen.

Es ist unlogisch, die Probleme und Interessen homosexuell empfindender Menschen im Zusammenhang des Ehe- und Familienrechts verhandeln zu wollen. Denn es geht hier nicht um neue Lebensformen im Verhältnis von Mann und Frau in der Generationenfolge

Alle bestehenden ehe- und familienrechtlichen Regelungen betreffen die Leistungen der Ehe von Mann und Frau im Interesse der Gesellschaft, wie die Sicherung der Generationenfolge durch potentielle oder realisierte Elternschaft.

Deshalb bin ich –mit vielen anderen - der Meinung, dass eine eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare nicht notwendig und übrigens auch aus europarechtlicher Sicht keinesfalls erforderlich ist.

Ich ersuche Sie, deshalb im Ministerrat dem vorliegenden Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes nicht zuzustimmen.

Der Entwurf übernimmt fast alle Bestimmungen für Ehepaare und ist weder notwendig noch angebracht.

Bitte verhindern Sie als Vertreter der „Familienpartei ÖVP“ eine weitere Abwertung von Ehe und Familie!

Nach derzeitigem Informationsstand sind auch viele Folgen noch unklar, wie etwa in der Sozialversicherung, im Pensionsrecht, im Fremdenrecht usw.

Die Folgekosten, im Pensionsversicherungsrecht zu Lasten von Familien bzw. Kindern, sind überhaupt nicht absehbar - die Behauptung im "Vorblatt" der Erläuterungen zum EPG, dass keine Folgekosten anfallen, ist falsch!

Es ist zu befürchten, daß die noch nicht bekannten Materiengesetze Regelungen enthalten, die auf das Vorhandensein von Kindern abstellen, ohne daß dies in gleichgeschlechtlichen Beziehungen der Fall ist. Dadurch wird der Wert ehe- bzw. familienspezifischer Beziehungen weiter ausgehöhlt und relativiert.

Zudem ist eine „Pseudotrauung“ von Homosexuellen am Standesamt ein mißverständliches, die Eheschließung abwertendes Symbol.

Nach der angekündigten Verankerung der Kinderrechte in der Bundesverfassung wäre es jetzt vielmehr an der Zeit, dass Ehe und Familie in die Bundesverfassung aufgenommen werden und künftig unter dem besonderen Schutz der Gesetze stehen sollen!

Bitte seien Sie sich auch bewußt, daß der nächste Schritt (ähnlich wie bei den „Kruzifix-Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof) sein wird, daß es im gesamten Bildungs- und Erziehungsbereich nicht mehr möglich ist, Kindern und Jugendlichen gegenüber andere Meinungen hinsichtlich der Partnerschaft von Mann und Frau sowie von Ehe und Familie zu vertreten oder auch nur zu äußern.

Nicht zuletzt wollen wir die katholischen Mitglieder der Bundesregierung und in weiterer Folge auch des Nationalrates und des Bundesrates daran erinnern, dass der der heutige Papst Benedikt XVI. in seiner damaligen Eigenschaft als Präfekt der Glaubenskongregation schon 2003 klare Richtlinien für katholische Politiker aufgestellt hat: sie haben die sittliche Pflicht, klar und öffentlich Widerspruch zu äußern und gegen Gesetzesentwürfe zu votieren, die homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkennen wollen!

Mit vorzüglicher Hochachtung

(Unterschrift)

P. S. Selbstverständlich ist für mich wie für alle katholischen Christen die Weisung des „Katechismus der Katholischen Kirche“ (Abschnitt 2358) maßgeblich: „Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. (…)“

Mittwoch, 21. Oktober 2009

NÖ Kindergärten vs. Wiener Kindergärten

Mikl-Leitner und Freiler: Streik der Wiener Kindergartenpädagoginnen ist verständlich


Utl.: NÖ Kindergartenpädagoginnen bekommen um 500 Euro mehr

Es ist kein Wunder, dass die Wiener KindergartenpädagogInnen verzweifelt sind und demonstrieren. Denn die Wiener Kindergartensituation ist hat sich in den letzten Monaten und Wochen dramatisch zugespitzt und ist mit der niederösterreichischen gar nicht vergleichbar. Das beginnt schon bei den Anfangsgehältern: so verdienen Wiener Kindergartenpädagoginnen um über 500 Euro weniger, als ihre niederösterreichischen Kolleginnen Darüber hinaus sind die Wiener KindergartenpädagogInnen mit unmöglichen Arbeitsbedingungen konfrontiert, weiß Familienlandesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner .

In Wien gibt es – laut aktuellen Medienberichten – seit der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres um 2.600 Kindergartenkinder mehr, jedoch nicht mehr PädagogInnen. Das Ergebnis ist, dass in Wien oft 27 Kinder von nur einer Betreuungsperson betreut werden. In Niederösterreich hingegen stehen immer 2 Personen, also eine Pädagogin und eine Helferin, einer Gruppe mit 20 Kindern gegenüber. Die Kindergartensituation in Niederösterreich war noch nie eine so gute, wie heute! Denn heute haben wir die geringste Gruppenzahl. Dass Niederösterreich auf eine so positive Kindergarten-Situation verweisen kann, hat viele Gründe. Ein Grund ist, dass Niederösterreich Maßnahmen setzt, wenn andere noch diskutieren. So wurden in den NÖ Kindergärten seit Jänner 2008 über 1.000 zusätzliche KindergartenpädagogInnen eingestellt, so der Obmann der Landespersonalvertretung, Dr. Hans Freiler.

Niederösterreich hat gegenüber Wien und den anderen Bundesländern deutlich die Nase vorne, wenn es darum geht, optimale Rahmenbedingungen für unsere Kindergartenkinder aber auch für unsere KindergartenpädagogInnen und –betreuerinnen zu schaffen. In Niederösterreich entstehen derzeit zusätzlich 10.000 Kindergartenplätze bis Ende 2010. Bis jetzt konnten bereits 550 zusätzliche Gruppen und 130 neue Landeskindergärten den Betrieb aufnehmen. Insgesamt wird durch diese Kindergartenoffensive ein Gesamtbauinvestitionsvolumen von rund 270 Millionen Euro ausgelöst und über 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen, freut sich Mikl-Leitner.

„In Wien hingegen wurde verabsäumt das Gratis-Kindergartenjahr ordentlich vorzubereiten und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn das derzeitige Chaos der Preis für den Gratis-Kindergarten in Wien ist, dann muss ich sagen, dass wir hier von keiner Verbesserung für die Kinder sprechen, sondern von einer wesentlichen Verschlechterung für die PädagogInnen und damit auch für die Kinder und Eltern“, so Mikl-Leitner und Freiler.

Familiennetzwerk beim Kärntner Landeshauptmann


LH Dörfler empfing Abordnung des Österreichischen Familiennetzwerkes

(20.10.2009) Eine Abordnung des Österreichischen Familiennetzwerkes, mit Alexander Henkel von Donnersmark, Theodor Hippel und Gudrun Kattnig an der Spitze, empfing heute, Dienstag, Familienreferent Landeshauptmann Gerhard Dörfler im Amt der Kärntner Landesregierung. Hippel überreichte dem Landeshauptmann einen Brief, der von 660 Personen unterzeichnet wurde. In ihm wird die Wahlfreiheit der Eltern, ob sie ihre Kinder in eine Kinderkrippe oder in einen Kindergarten geben oder nicht, ebenso gefordert wie eine finanzielle Abgeltung der Eltern, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen. Kärnten könnte damit erneut eine Vorreiterrolle übernehmen, betonte Hippel.

Dörfler erklärte, dass es seine Aufgabe sei, als Familienreferent für die Familien, die besten Rahmenbedingungen zu schaffen. "Müttern die ihre Kinder zu Hause betreuen, ist Wertschätzung entgegenzubringen und sie gehören auch entsprechend gefördert", stellte der Landeshauptmann fest. Die Wahlfreiheit der Eltern bis zum dritten bzw. fünften Lebensjahr des Kindes frei zu entscheiden, wo es betreut werde, unterstütze er vollinhaltlich. Das verpflichtende Vorschulkindergartenjahr sei jedoch wichtig, da es eine wichtige soziale und sprachliche Vorbereitung für die Schule sei, betonte der Landeshauptmann.

Montag, 19. Oktober 2009

Familienbund-Kampagne „Kinder brauchen Elternzeit“

Kinder brauchen Zeit, Zuwendung und Zärtlichkeit


Familienbund startet Kampagne „Kinder brauchen Elternzeit“ mit Spielenachmittag mit Sandra Pires, Lizzi Engstler, Michael Konsel, Albert Fortrell, Martina Hohenlohe


Wien (17.10) – Mehr als ein Drittel der Eltern mit kleinen Kindern klagen über Zeitnöte. Das ist das Ergebnis einer Allensbacherstudie vom April 2009 in Deutschland. Gleichzeitig bestätigen 98% der Befragten, dass ihnen Zeit mit der Familie zu verbringen wichtig ist. Es ist daher notwendig Familien den Zeitdruck zu nehmen und wieder mehr Zeit für das Familienleben zu schaffen, sagte heute die Präsidentin des Österreichischen Familienbundes, LAbg. Andrea Gottweis anlässlich des Startes der Kampagne „Kinder brauchen Elternzeit“.

Der Österreichische Familienbund hat aus diesem Grund Prominente aus Kunst, Kultur, Sport und Politik eingeladen, einen Nachmittag lang mit ihren Kindern altersgerechte Brettspiele in Kooperation mit Ravensburger auszuprobieren.

Zeitdruck belastet Familienleben
Ständiger Zeitdruck belastet langfristig das Familienleben und schreckt junge Leute auch ab eine Familiengründung in Erwägung zu ziehen, betont die Familienbundpräsidentin.
In der Allensbacher Studie kommt klar zum Ausdruck, dass die familiäre Zeitnot vor allem dadurch entsteht, dass die beruflichen Anforderungen zu groß sind. 89% der Väter und 71% der Mütter gaben an, beruflich stark gefordert zu sein. 40% der Mütter bezeichneten ihre Arbeitszeiten als ungünstig. Erwartungsgemäß wünschen sich 64% der Mütter, die in Vollzeit tätig sind, kürzere Arbeitszeiten, aber auch 27% der Väter versprechen sich durch kürzere Arbeitszeiten mehr Freiraum für die Familie, erläutert Gottweis.


Für den Familienbund ergeben sich aus diesen Ergebnisse klare Empfehlungen für:

1. attraktive und qualifizierte Teilzeit-Modelle
Nach wie vor gelten Teilzeitangebote als „Karriere-Hindernis“. Eine familienbewußte Arbeitszeitgestaltung bringt aber nur Vorteile für alle Beteiligten, da eine allgemeine Flexibilität bei Arbeitsabläufen auch den Unternehmen zu Gute kommt.


2. Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten müssen flexibler gestaltet werden, Jahresarbeitszeiten mit verringerter Arbeitszeit in Ferienzeiten, längere Durchrechnungszeiträume und innovative Zeit-Ansparmodelle müssen gefördert werden.


3. Flexible Aus- und Fortbildung
Durch längere Ausbildungszeiten kommt es vermehrt zu einer „Rushhour“ in der junge Paare Familie gründen, Wohnraum schaffen und Karriere machen sollen. Viele fühlen sich von dieser Situation überfordert und entscheiden sich gegen Familie, wie die dramatische Geburtenentwicklung in Europa zeigt. Der Familienbund tritt für eine Entschleunigung ein. So müssen Universitäten mehr auf junge Eltern eingehen und auch weitere Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.


Sandra Pires, DI Dagmer und Mag. Ferdinand de Cassan


Mag. Martina Hohenlohe


Mag. Albert Fortell, Präs. LAbg. Andrea Gottweis und EU-Abg. Mag. Othmar Karas


Prof. Kirchhof beim Familiennetzwerk


Am 12. Oktober 2009 hat sich Prof. Dr. Paul Kirchhof mit den Mitgliedern des Arbeitskreises "Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht" des Familiennetzwerkes getroffen. Der Informationsaustausch fand auf Einladung von Univ.Prof. Dr. Wolfgang Mazal im Besprechungsraum des Institutes für Arbeitsrecht der Universität Wien statt.

Kirchhof unterstrich die Bedeutung der Wahlfreiheit für Eltern und kritisierte die stattfindende Umverteilung zu Lasten von Familien, die ihre Kinder selber betreuen und erziehen. Kinderlose müssten auch einen Beitrag zum Generationenvertrg leisten. Kirchhof verteidigte auch heftig das Konzept des Freibetrages und verglich Freibeträge für Kinder mit Betriebsausgaben von Firmen, die ja auch als Freibeträge wirken und nicht der Besteuerung unterliegen. in Deutschland beginne eine Besteuerung einer Familie mit zwei Kindern erst bei 36.000 Euro Jahreseinkommen (in Österreich bei ca. 11.200 Euro).

Foto: Prof. Kirchhof und der Koordinator des Familiennetzwerkes, Prof. Danhel (Foto von Rainhard Kloucek).

Dienstag, 13. Oktober 2009

Familienbund: Ja zur Nachmittagsbetreuung, Nein zur Verpflichtung



Präs. LAbg. Gottweis: Zustimmung zum Ausbau der schulischen Nachmittagsbetreuung, aber klare Ablehnung der Ganztagsschule / Familienbund ist für Wahlfreiheit =


St.Pölten (13. oktober 2009) - Wir brauchen dringend mehr Möglichkeiten einer schulischen Nachmittagsbetreuung, aber nur auf freiwilliger Basis, sagte heute die Präsidentin des Österreichischen Familienbundes, LAbg. Andrea Gottweis zur aktuellen Diskussion.
Unbestritten ist, dass der Bedarf einer Betreuung nach der Schule in den letzten Jahren dramatisch angestiegen ist und auch ausgebaut werden muss. Ein großes Anliegen ist dem Familienbund in diesem Zusammenhang vor allem eine Qualitätssicherung. Eine qualitätsvolle Nachmittagsbetreuung, die sich nicht nur auf "Betreuung" beschränkt, sondern auch sicherstellt, dass Hausübungen gemacht werden und im Bedarfsfall auch geübt wird, ist das Ziel, betonte Gottweis.


Schulische Nachmittagsbetreuung muss außerdem auf freiwilliger Basis angeboten werden. Der Familienbund lehnt eine Ganztagsschule, die verpflichtend verschränkten Unterricht anbietet, also Unterricht am Nachmittag, der alle Kinder zwingt in der Schule zu bleiben, ab. Es muss Familien freigestellt bleiben, ob sie ihre Kinder fremdbetreut haben wollen oder zum Beispiel auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung ihr Kind selbst zu Hause betreuen wollen. Das oberste Prinzip muss im Sinne der Subsidiarität jenes der Wahlfreiheit sein, unterstrich die Familienbund-Präsidentin.


Keine Infrastruktur für Ganztagsschulen


Die Infrastruktur in der Mehrheit der Österreichischen Schulen ist nicht auf eine Ganztagsbetreuung ausgelegt, so Gottweis weiter. Es ist Kindern und Jugendlichen nicht zuzumuten den ganzen Tag auf ihrem Schreibpult zu sitzen und ihr Mittagsessen einzunehmen. An den Schulen fehlen Speisesäle, Küchen und Rückzugsmöglichkeiten für den Nachmittag. Kinder brauchen während des Tages "Auszeiten" wo sie sich einfach erholen können, wo sie Möglichkeiten der Freizeitgestaltung wie sporteln und spielen haben, das kann die Schulstruktur zurzeit größtenteils nicht bieten.


"Unterwerfen wir doch nicht alles den Bedürfnissen der Eltern, sondern denken wir auch einmal an das Wohl der Kinder, geben wir Kindern mehr Elternzeit" sagte Gottweis abschließend.

Mittwoch, 30. September 2009

Pressekonferenz des Familiennetzwerkes

KATHPRESS/Soziales/Familie/Danhel

Familiennetzwerk fordert umfassende Besserstellung für Familien

utl: Netzwerk-Sprecher Danhel: Systemreform des Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts notwendig - Generationengerechtigkeit muss hergestellt werden =

Wien, 30.09.2009 (KAP) Das Österreichische Familiennetzwerk fordert eine Besserstellung für Familien im Bereich des Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts. Es brauche mehr
Gerechtigkeit für Familien sowie eine umfassendere Kinder- und Familienorientierung der Gesellschaft, so Netzwerk-Sprecher Prof. Günther Danhel am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Wien.

Danhel und der Steuerberater Karl Portele präsentierten einen umfassenden Forderungskatalog. Dieser sieht u.a. eine stärkere Berücksichtigung von Kindern in der gesetzlichen Pensionsversicherung vor; etwa durch eine verbesserte Anrechnung der Kindererziehungsarbeit. Eine weitere Forderung betrifft Leistungsverbesserungen für Kinder in der Krankenversicherung. So sollten beispielsweise die Kosten für Zahnspangen von Kindern von den Krankenkassen übernommen werden.

Eine zentrale Forderung des Netzwerks betrifft ein steuerfreies Existenzminimum für alle unterhaltsberechtigten Familienmitglieder. Derzeit werde vom Steuersystem zu wenig berücksichtigt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen. Danhel stellte als
Diskussionsgrundlage einen jährlichen Freibetrag von 8.000 Euro pro Familienmitglied in den Raum.

Weiters sei eine Valorisierung der Familienbeihilfe dringend nötig, forderten Danhel und Portele. Die Familienbeihilfe sei seit 1999 nicht erhöht worden und habe inzwischen 20 Prozent an Wert verloren. Weitere Forderungen des Netzwerks betreffen etwa die kostenlose Ausstellung von Dokumenten wie Reisepässe für Kinder oder die gleichen Vergünstigungen für Familien wie für Pensionisten im öffentlichen Verkehr.

Grundsätzlich müsse Familienarbeit wie die Erziehung oder Pflege von Familienangehörigen künftig positiver wahrgenommen, bewertet und finanziell abgegolten werden, so Danhel, der auch Direktor des kirchlichen "Instituts für Ehe und Familie" (IEF) ist. Er unterstrich, dass es nicht darum gehe, bestimmten Bevölkerungsgruppen etwas wegzunehmen, sondern Generationengerechtigkeit herzustellen: "Jede Generation muss zumindest so viele Lebenschancen vorfinden, wie die Generation vor ihr". Deshalb müssten auch dringend die öffentlichen Haushalte saniert werden, um künftigen Generationen Spielräume offen zu halten. Generationengerechtigkeit sei die Voraussetzung für Solidarität zwischen den Generationen, betonte Danhel. Der IEF-Direktor bemängelte, dass Familien derzeit in der politischen Landschaft nicht entsprechend vertreten seien; ganz anders als die Pensionisten. Deshalb plädiere er für eine Diskussion über ein mögliches Kinderwahlrecht, das von den Eltern
stellvertretend ausgeübt werden könne, so Danhel.

Mittwoch, 23. September 2009

Kinderbetreuungsgeldgesetz: Stellungnahme Land NÖ


Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 15. September 2009 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, wie folgt Stellung zu nehmen:


I. Zum Gesetzestext:

Die im Entwurf umgesetzten Vorhaben stellen eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Rechtslage dar, erhöhen die Wahlfreiheit der Familien und werden daher grundsätzlich positiv bewertet.

Das Ziel einer „Vereinfachung der Berechnung“ der Zuverdienstregelung wurde mit dem vorliegenden Entwurf allerdings nicht erreicht. Durch die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes mit einer neuen Zuverdienstgrenze, die sich an der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung orientiert, und durch die Einführung einer individuellen Zuverdienstgrenze in der Höhe von 60% der maßgeblichen Einkünfte im letzten Kalenderjahr vor der Geburt, wurden die Regelungen noch komplexer. Selbst der Entwurf geht auf Grund der „komplexen Rechtslage“ von Mehrkosten in der Verwaltung durch eine verstärkte Beratungstätigkeit aus.

Es wird daher angeregt, die Zuverdienstgrenze zur Gänze abzuschaffen.

Der Entfall von § 6 Abs. 2 KBGG (kein Ruhen des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld, wenn Anspruch auf Wochengeld anlässlich der Geburt eines weiteren Kindes besteht) führt zu einer eindeutigen Verschlechterung der Situation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Es wird im geltenden § 6 Abs. 2 keine ungerechtfertigte Leistungskumulierung, wie in den Erläuterungen angeführt, gesehen. Das Wochengeld gebührt als Ersatz des Erwerbseinkommens. Durch die geplante Änderung würden vor allem jene Elternteile, welche aufgrund der Zuverdienstgrenze während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld im Berufsleben stehen, benachteiligt. Sie würden durch diese Änderung einen massiven finanziellen Einbruch im Familieneinkommen erleiden.

§ 6 Abs. 2 sollte daher beibehalten werden.


II. Zu den finanziellen Auswirkungen:

Der Entwurf enthält zwar Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen, insbesondere zu den Kosten der Verwaltung. Die Länder können aber auch noch aus folgendem Grund betroffen sein:

Die Sozialhilfe kann von der vorgeschlagenen Änderung dann berührt werden, wenn sich die Eltern für den Bezug der Kurzleistung (bis zur Vollendung des 12./14. Lebensmonates des Kindes) entscheiden und anschließend aufgrund ihres Einkommens nicht in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt oder den ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen zu bestreiten. Damit wäre ein Anspruch auf Sozialhilfe zu prüfen. Es könnten daher – im Vergleich zur bisherigen Rechtslage – bereits zu einem früheren Zeitpunkt Leistungen der Sozialhilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes der Familie erforderlich werden.

10 Jahre Familien-Volksbegehren des Familienbundes


Am 5. Februar 1999 kündigte der Österreichische Familienbund in einer Pressekonferenz die Durchführung eines Familien-Volksbegehrens an. In kürzester Zeit (bis 5. März 1999) wurden die zur Einreichung notwendigen rund 8.000 Unterstützungserklärungen gesammelt und das Volksbegehren selber zwischen 9. und 16. September 1999 österreichweit durchgeführt.

Die Forderungen des Familie-Volksbegehrens lauteten:

Karenzgeld für alle
Das volle Karenzgeld sollen alle Mütter und Väter unabhängig von einer vorherigen Berufstätigkeit erhalten, also auch für ein weiteres Kind. Schülerinnen, Studentinnen, geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmerinnen erhalten derzeit kein Karenzgeld, Bäuerinnen und Selbständige nur den halben Betrag.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Durch Anreize im Steuer- und Sozialversicherungsrecht soll das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen wesentlich vermehrt werden. Ein gemeinsamer arbeitsfreier Sonntag muss für die Mehrzahl der Familien in Österreich weiterhin gesichert sein.
Kinderbetreuungsgeld
Sobald die Mittel des Familienlastenausgleichsfonds dafür ausreichen, soll die Bezugsdauer des Karenzgeldes bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist es mit einer vollwertigen Sozialversicherung für jenen Elternteil, der die Kinderbetreuung wahrnimmt,zu koppeln.
Kinder und Jugendliche schützen
Sekten können die Gesundheit und die Zukunft unserer Jugend gefährden. Im Sinne des Konsumentenschutzes sollten Sekten in Zukunft Auskunft über ihre Ziele, Arbeitsweisen und ihre finanzielle Gebarung geben müssen. Österreich soll sich auch für eine europaweite Regelung einsetzen, mit der die Gewalt in den Medien reduziert wird.
Heimfahrtbeihilfe und Zahnspangen
Internatsschüler und Lehrlinge in den lehrgangsmäßigen Berufsschulen erhalten im Gegensatz zu allen anderen keine Schülerfreifahrt obwohl sie dem Staat viel weniger Kosten verursachen und zusätzlich die Internatskosten zu tragen haben. Sie sollen gleichgestellt werden. Für Zahnspangen sollen die vollen Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden.

Viele Organisationen und Einzelpersonen (z.B. Familienbischof DDr. Klaus Küng, Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Toni Polster, Barbara Wussow, Albert Fortell, Willi Dungl, Gerhard Tötschinger, Folke Tegetthoff) unterstützen die Anliegen des Familienbundes und haben öffentlich für das Familien-Volksbegehren geworden.

Aber es gab auch Gegner, so z.B. der damalige SP-Bundeskanzler Viktor Klima, wie „Die Presse“ (8.6.1999) berichtete: Klima warnt vor dem Volksbegehren des VP-nahen Familienbundes, das knapp vor der Nationalratswahl im September aufliegen wird. Der Parteichef, einer der wenigen Männer im Saal: "Wir werden viel Kraft brauchen, um klarzumachen, daß dieses Volksbegehren eine teuflische Verführung ist, gegen die Interessen der Frauen."

Das Familien-Volksbegehren wurde schließlich von 183.154 Österreichern unterschrieben. Der Familienbund wertete dies als Achtungserfolg. Das wesentliche Ziel zu einer Thematisierung der Familienanliegen beizutragen, ist jedenfalls erreicht worden. Rückblickend betrachtet war es das erfolgreichste Volksbegehren überhaupt, denn fast alle Forderungen wurden erfüllt.

Der nächste Schritt war dann die Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat. Es wurde zuerst dem Familienausschuss zugewiesen und im Februar 2000 wurde ein eigener Unterausschuss eingerichtet. In einem öffentlichen Hearing bewertete etwa die Vertreterin der Arbeiterkammer ein Karenzgeld für alle als „sozial unfair und zynisch“. Die damalige SP-Familiensprecherin bewertete ein Karenzgeld für alle als ungerecht und frauenfeindlich.

Aber auch die anderen Forderungen des Familien-Volksgebehrens, etwa der Schutz vor Sekten und Medien, Einführung der heimfahrtbeihilfe oder der Kostenersatz für Zahnspangen, wurden in Sitzungen des Unterausschusses mit Expertenhearings ausführlich behandelt.

Der Bericht des Familienausschusses wurde im April 2000 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen. Die Regierungsparteien wollen dabei alle Vorhaben des Volksbegehrens umsetzen. Die Parlamentskorrespondenz (0173/2000) berichtete: Damit scheint sich das vom Österreichischen Familienbund initiierte Familien-Volksbegehren zu einem der erfolgreichsten in der Geschichte der Volksbegehren zu entwickeln… Der Familienbund sieht die Forderungen des Volksbegehrens durch die Pläne der Koalition weitgehend umgesetzt, es werde zu einer "sensationellen Besserstellung der Familie" kommen.
Das Frauenvolksbegehren aus dem Jahr 1997 konnte dagegen mit über 600.000 Unterschriften keine einzige ihrer 12 Forderungen umsetzen.

In der weiteren parlamentarischen Behandlung wurde das Familien-Volksbegehren am 26.4.2000 im Plenum diskutiert und dann zur weiteren Umsetzung wieder an den Familienausschuss verweisen. Am 4.7.2001 ergriffen im Plenum in einer ausführlichen Debatte rund drei Dutzend Abgeordnete das Wort, der Bericht und das Kinderbetreuungsgeldgesetz als eine der Umsetzungsmaßnahmen wurden schließlich mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ angenommen.

Forderungen umgesetzt und verwirklicht

Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes für alle ab 1.1.2002 wurden die Hauptforderungen des Volksbegehrens erfüllt und verwirklicht. Mit dem Kinderbetreuungsgeld wurde auch die Anrechung der Kindererziehungszeiten in der Pension verbessert, seit 2005 werden bis zu vier Jahre je Kind als vollwertige Versicherungszeiten angerechnet.

Der Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde mit der Einführung des Audit Beruf&Familie, des Projekts Familienkompetenzen und anderen Maßnahmen Rechnung getragen.

Der Schutz von Jugendlichen vor Sekten wurde durch die Arbeit der Bundesstelle für Sektenfragen verbessert. Dem Thema Gewalt in den Medien ist die Bundesregierung mit einem eigenen Aktionsplan entgegengetreten.

Die Heimfahrtbeihilfe wurde mit Wirksamkeit 1. September 2002 eingeführt.

Lediglich die Finanzierung der Zahnspangen ist am Widerstand der Sozialversicherungsträger gescheitert.

Im Zuge der familienfreundlichen Initiativen wurde auch die Familienbeihilfe ab 1.1.2003 für Kinder über vier Jahre erhöht.

Somit hat das Familien-Volksbegehren des Österreichischen Familienbundes mit einem Minimum an medialer Unterstützung und minimalen finanziellen Ressourcen einen maximalen Output für die Familien erreicht.

Ausblick: Familienbund ist noch nicht zufrieden

Das Erreichte macht uns stolz, doch eine Familienorganisation kann sich nie zurücklegen und mit dem Erreichten zufrieden sein. Gerade in Zeiten des „Wettbewerbes der Generationen“ müssen auch die Familien und Kinder ihren Teil der Gerechtigkeit einfordern.

Der wichtigste Grundsatz ist für uns, dass Familien die Wahlfreiheit gewährleistet werden muss. Es liegt hundertprozentig in der Verantwortung der Eltern wie sie ihr Familienleben gestalten wollen. Mütter, die sich ausschließlich der Kindererziehung widmen wollen, dürfen nicht diskriminiert und gegen außerhäuslich erwerbstätige Mütter ausgespielt werden.Familien sind künftig in Beiräten bei allen legistischen Vorhaben auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene verpflichtend mit einzubeziehen..Eine Familienverträglichkeitsprüfung (analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung) ist zu entwickeln und festzuschreiben. So wie der Österreichische Seniorenrat, der gesetzlich eingerichtet ist und eine gesetzliche Interessenvertretung auf Sozialpartner-Ebene ist, soll auch ein Bundesfamilien-Vertretung als Weiterentwicklung des Familienpolitischen Beirates eingeführt werden.
Mittelfristig muss ein Kinderwahlrecht eingeführt werden, das bis zur Wahlreife die Eltern stellvertretend für ihre Kinder ausüben.

Als Serviceleistungen sind in ganz Österreich Familienpässe und Familienkarten einzuführen, die Familien durch Vergünstigungen das Leben erleichtern. Ebenso ist Elternbildung und Familienberatung verstärkt bekannt zu machen und anzubieten. Dazu soll der Mutter-Kind-Pass einen Gutschein für einen Elternbildungskurs enthalten.Die Akzeptanz für Kinder und Familien in einer Gesellschaft zeigt sich auch, wie mit ungeborenen Kindern und deren Müttern umgegangen wird. Bis heute gibt es weder eine Statistik noch eine Motivforschung wie viele und vor allem warum Kinder abgetrieben werden. Es muss eine Trennung von beratenden und abtreibenden Arzt endlich eingeführt werden. Ebenso ist eine Bedenkzeit zwischen Beratung und Abtreibung von mindestens drei Tagen einzuhalten, um der Mutter die Möglichkeit zu geben, eine so schwerwiegende Entscheidung ohne Druck zu überdenken. Familien sollen erst dann Steuer zahlen, wenn für jedes Familienmitglied das festzulegende Existenzminimum gesichert ist. Damit ist gewährleistet, dass besonders Familien mit mehreren Kindern erheblich weniger Steuer zahlen.Der Grundsatz muss heißen: „Je mehr Kinder desto weniger Steuern.“Erreicht eine Familie mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum ist ein Ausgleich zu schaffen.
Die neuen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit werden vom Familienbund als langjährige Forderung ausdrücklich begrüßt.Die Familienbeihilfe ist regelmäßig zu valorisieren. Ab 2009 werden alle Pensionen jährlich mit dem Verbraucherpreisindex angepasst. Eine vergleichbare Konstruktion muss in Zukunft auch für Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld gelten.

Die geplante Erweiterung des Kinderbetreuungsgeldes (einkommensabhängige Variante und eine neue Kurzvariante) werden als Beitrag zur Wahlfreiheit begrüßt. Der Familienbund tritt aber weiterhin dafür ein, dass die Einkommensgrenze beim Kinderbetreuungsgeld nicht sinnvoll ist und abgeschafft gehört. Bei der Finanzierung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes muss sich auch die Arbeitslosenversicherung beteiligen, wie früher beim Karenzgeld, denn diese Variante ist ein Einkommensersatz.
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Donnerstag, 10. September 2009

Kinderbetreuungsgeld: Stellungnahme des Familienbundes


10.9.2009

Betrifft: BMWFJ-524600/0001-II/3/2009


Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz u.a. geändert werden sollen


Zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz u.a. geändert werden sollen, gibt der Österreichische Familienbund folgende Stellungnahme ab:

In diesem Bundesgesetz sollen wesentliche familienpolitische Vorhaben des Regierungsprogramms der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) umgesetzt werden: „Schaffung einkommensabhängiger Faktoren aufbauend auf den derzeitigen Bezugsvarianten“ und „Flexibilisierung der Zuverdienstregelungen unter Berücksichtigung verfassungsgerichtlicher Erkenntnisse mit dem Fokus auf Vereinfachung der Berechnung sowie Schaffung zusätzlicher Optionen durch Arbeitszeitreduktion bzw. relativer Zuverdienstgrenze (gemessen am vorhergehenden Einkommen)“.
Angekündigte „Verbesserungen beim Zuschuss“ werden derzeit noch politisch verhandelt und sind im Entwurf nicht berücksichtigt.

Die im Entwurf umgesetzten Vorhaben stellen eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Rechtslage dar, erhöhen die Wahlfreiheit der Familien und werden daher vom Österreichischen Familienbund grundsätzlich positiv bewertet.

Das Ziel einer „Vereinfachung der Berechnung“ der Zuverdienstregelung wurde mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht. Durch die einkommensabhängige Variante des KBG mit einer neuen Zuverdienstgrenze, die sich an der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung orientiert, und die Einführung einer individuellen Zuverdienstgrenze in der Höhe von 60% der maßgeblichen Einkünfte im letzten Kalenderjahr vor der Geburt, wurden die Regelungen noch komplexer. Selbst der Entwurf geht auf Grund der „komplexen Rechtslage“ von Mehrkosten in der Verwaltung durch eine verstärkte Beratungstätigkeit aus.

Der Österreichische Familienbund regt daher, wie schon in der Stellungnahme des Familienbundes zur letzten KBGG Novelle 2007, nochmals an, die Zuverdienstgrenze gänzlich abzuschaffen.

In den Erläuterungen (Allgemeiner Teil) wird die deutlich reduzierte Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige KBG durch die Funktion der Leistung als „Einkommensersatz“ erklärt. Dadurch wird erstmals die ursprüngliche Zielsetzung des KBG als Anerkennung und teilweise Abgeltung der Betreuungsleistung der Eltern bzw. als teilweise Abgeltung der finanziellen Belastung der außerhäuslichen Betreuung von Kindern verlassen (vgl. Erläuterungen, Allgemeiner Teil des KBGG 2001). Aus diesem Grunde und mit Hinweis auf die Finanzierung des Karenzgeldes (bis 2002) sollte das einkommensabhängige KBG zur Gänze oder teilweise aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung bestritten werden.

Die vorgesehene Reduzierung der Mindestbezugsdauer von drei auf zwei Monate wird im Hinblick auf die gewünschte vermehrte Väterbeteiligung ausdrücklich begrüßt.

Ebenso wird die Erhöhung des Mehrlingszuschlages für die Bezieher der Kurzvarianten als Verbesserung (Mehrausgaben bis zu 6,8 Mio Euro) begrüßt.

Ob sich die angenommene Verteilung der Inanspruchnahme auf die nunmehr fünf möglichen Varianten bewahrheitet, muss abgewartet werden. Schon bei der Einführung der beiden Kurzvarianten 2007 hat sich die Schätzung des Ministerialentwurfes als nicht richtig erwiesen: geschätzten 30% BezieherInnen der Variante 30+6 Monate stehen in der Realität (Statistik Juli 2009) 78% gegenüber.
Trotz aller Anreize zu einer raschen Rückkehr in das Erwerbsleben entscheiden sich die BezieherInnen mehrheitlich für eine möglichst lange Betreuung der Kinder in der eigenen Familie.

Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Monate des Bezuges des KBG in Härtefällen, die dadurch entstehen, dass ein Elternteil durch den Wegfall des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind am Bezug des KBG verhindert ist, z.B. durch Tod oder Verbüßung einer Freiheitsstrafe, wird positiv bewertet.

Nur für alleinstehende Elternteile sollen die Bestimmungen des § 5 Abs. 4b gelten: Ist ein Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes schon gestellt, jedoch noch kein Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss geleistet worden und liegt gleichzeitig das Einkommen des Elternteiles unter 1.200 Euro netto monatlich, so kann auch dieser Elternteil weitere zwei Monate das KBG beziehen. Nicht problematisiert wurden aber in diesem Zusammenhang die Bestimmungen des Familienrechtsänderungsgesetzes 2009, die durch den Wegfall der Voraussetzung einer erfolglosen Exekutionsführung eine raschere Gewährung des Unterhaltsvorschusses vorsehen. Es ist also möglich, dass die in den Erläuterungen genannte Zahl von 2.000 Fällen für diese Verlängerungsmöglichkeit zu hoch gegriffen ist, denn die Gesamtzahl der ledigen und geschiedenen KBG-BezieherInnen beträgt derzeit rund 26.300 Personen.

Insgesamt stellt sich bei dieser Diskussion die Frage, warum das KBG nicht allen BezieherInnen für 14, 18, 24 oder 36 Monate gewährt wird, da ja offensichtlich der Regelungsgrund, eine stärkere Einbeziehung der Väter, nicht erreicht wurde, da der Väteranteil derzeit bei nur rund 4,8% steht.

Die Mehrkosten für den ersatzlosen Wegfall der Zuverdienstgrenze und der verlängerten Auszahlung aller Bezugsvarianten kann durch eine gerechtere Regelung der Intergovernmentalen Transfers leicht finanziert werden. Im Jahr 2010 wird der Familienlastenausgleichsfonds eine weitere Erhöhung des Ersatzes der Kosten der Anrechung der Kinderbetreuungszeiten an die Pensionsversicherungsanstalt überweisen müssen: Der Beitrag erhöht sich von 50% der Kosten auf 75% (Mehraufwand 332,2 Mio Euro!), also insgesamt 888 Mio Euro an die PVA. Bei Einnahmen von rd. 6.500 Mio Euro ist dies ein bedeutender Verlust für den FLAF, der auch etwa dem derzeitigen Abgang entspricht.
Diese ungerechtfertigte Zahlung ist auch in dem Zusammenhang zu sehen, dass schon zweimal der FLAF empfindliche Kürzungen seiner Einnahmen hinnehmen musste (1978 und 1980). Es wurde dabei der Dienstgeberbeitrag von 6% auf 4,5% gekürzt, also ein Verlust von einem Drittel der Einnahmen, welche direkt an die Pensionsversicherungsträger umgeleitet wurden.

Der Familienbund sieht in diesen Härtefällen-Regelungen für alleinstehende Elternteile auch eine zumindest latente Benachteiligung von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften.

Prinzipiell wird die Einführung eines einkommensabhängigen KBG begrüßt. Der Argumentation der Erläuterungen, Besonderer Teil, zu Z 17 und 18 kann jedoch nicht gefolgt werden: Durch das einkommensabhängige KBG soll jenen Eltern mit einem relativ hohen Erwerbseinkommen die Möglichkeit gegeben werden, trotz kurzzeitigem Rückzug aus dem Erwerbsleben „den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten“. Gilt dieser Anspruch für Eltern mit mittleren oder geringen Erwerbseinkommen und Bezug der 30+6 Variante nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Alice Pitzinger-Ryba
Bundesgeschäftsführerin

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Mittwoch, 26. August 2009

Inserat des deutschen Familiennetzwerkes




Gefunden in der Zeitschrift Komma, Ausgabe 63-64/2009.




Freitag, 3. Juli 2009

Landesfamilienreferenten haben getagt!

Am 1. und 2. Juli 2009 haben in Langenlois (NÖ) die beamteten und politischen Landesfamilienreferenten getagt. Unter der Koordination der Verbindungssstelle der Bundesländer treffen sich dabei die Verantwortlichen für Familienpolitik und Familienförderung der neun Bundesländer, als Gäste waren der Bund (Vertreten durch das BMWFJ und Frau StS Marek) sowie das Land Südtirol anwesend. Bei der Konferenz wurden 21 Tagesordnungspunkte behandelt, bei einigen Punkten ist es zu Beschlüssen gekommen. Beschlüsse der Länderkonferenzen müssen immer einstimmig fallen, dass heisst alle Ländervertreter, egal aus welcher politischen Partei sie stammen, müssen den Beschluss mittragen. Derzeit gehören die Vertreter von Wien, Burgenland und Steiermark der SPÖ an, Kärnten der BZÖ und die restlichen Bundesländer der ÖVP.


Folgende Beschlüsse wurden gefasst:


zu TOP 3. Zinsstopp bei Lohnpfändungen und Beschränkung der Nebengebühren:

Zahlungsunfähige Kunden nehmen zum Teil zu stark überteuerten Konditionen Kredite bei unseriösen Kreditgebern auf, die dann als erste eine Exekution einleiten und somit auch den seriösen Kreditgebern (der "Hausbank") Schaden zufügen. Die dann monatlich gepfändeten Beträge decken in vielen Fällen weder Kosten noch Zinsen, sodass sich trotz Lohnpfändung die Forderung nicht verringert, sondern manchmal sogar erhöht.

Um Schuldnerinnen und Schuldnern eine Chance zur Zurückzahlung ihrer Außenstände im Falle einer Lohnpfändung zu ermöglichen, schlägt die LandesfamilienreferentInnenkonferenz vor, legistische Maßnahmen wie z.B. einen Zinsstopp bei Lohnpfändungen, eine Beschränkung der Nebengebühren auf die maximale Höhe des aushaftenden Kapitals, einen erleichterten Zugang zum Privatkonkurs (kürzere Laufzeiten, kleinere Tilgungssummen) und eine verpflichtende Bonitätsprüfung im Konsumentenschutzgesetz, zu ergreifen.


zu TOP 4. Elternkarenz für Pflegeeltern

Die Erfahrungen zeigen, dass Pflegekinder in der Regel einen sehr langen Zeitraum und oft bis zur Selbsterhaltung in den Pflegefamilien bleiben und dass Pflegeeltern in den meisten Fällen nur einmal ein sehr junges Kind aufnehmen. Die Landesfamilien­referentInnenkonferenz wiederholt daher die bei ihren Tagungen am 10.6.2005, 9.6.2006, 1.6.2007 und 6.6.2008 gefassten Beschlüsse, das Mutterschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass auch Dauerpflegeeltern Anspruch auf Elternkarenz haben.


zu TOP 5. Ausdehnung des Rechts auf Pflegefreistellung auf nahe Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz spricht sich für eine Streichung der Voraussetzung „im gemeinsamen Haushalt lebend“ in § 16 Abs. 1 Zi. 1 Urlaubsgesetz hinsichtlich des Rechtes auf Gewährung der Pflegefreistellung aus.

zu TOP 7. Kostenbeitrag für Kinder im Krankenhaus - Streichung

Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz ersucht das Bundesministerium für Gesundheit, eine ExpertInnengruppe bestehend aus VertreterInnen des Bundes und der Länder unter Einbeziehung der LandesfamilienreferentInnen zur Lösung des Problems des Kostenbeitrags für Kinder im Krankenhaus einzurichten.


zu TOP 8. Familienbeihilfe

Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz verweist auf ihren Beschluss aus dem Jahr 2003, welcher lautet:
Da die Dynamisierung von Leistungen für alte Menschen (jährliche Pensionserhöhungen) kein in Frage gestelltes Thema ist, sollten auch die Familienleistungen für Kinder (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld) dem Kaufkraftverlust angepasst werden.
Die im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe wird begrüßt, deckt aber den inflationsbedingten Wertverlust für Familien nicht ab. Laut Katholischem Familienverband beträgt der Wertverlust bezogen auf das Jahr 2002 ca. 21 Prozent. Selbst wenn man die im Vorjahr eingeführte 13. Familienbeihilfe einrechnet, beträgt der Wertverlust immer noch 13 Prozent.
Weiters fordert die LandesfamilienreferentInnenkonferenz, die Familienbeihilfe wie alle anderen Familienleistungen monatlich auszuzahlen.


zu TOP 19. Ausbildung von Tageseltern

Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz fordert die umfassende und rechtzeitige Einbindung der Länder (jedenfalls auch der LandesfamilienreferentInnen) in die beim BMWFJ eingerichtete Arbeitsgruppe über die künftigen Ausbildungserfordernisse von Tageseltern.


zu TOP 21.1. Steuerfreiheit von Zuschüssen für Kinderbetreuung

Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz hält fest:
Zuschüsse von ArbeitgeberInnen für die Kinderbetreuung von ArbeitnehmerInnen sind bis max. € 500 pro Kind und Kalenderjahr steuerfrei. Diese Steuerfreiheit kann jedoch derzeit nicht in Form einer Gehaltsumwandlung erfolgen, da dies in den am 30.4.2009 ausgegebenen Informationen des BMF an die Finanzämter dezidiert ausgeschlossen ist. Das Steuerreformgesetz 2009 würde die Steuerfreiheit in Form einer Gehaltsumwandlung jedoch sehr wohl ermöglichen. Dies sollte analog wie bei der Zukunftsvorsorge ausdrücklich klar gestellt werden.

Freitag, 19. Juni 2009

Familie ist ein zentraler Wert in Europa

Präs. LAbg. Gottweis: Familienministerkonferenz des Europarates in Wien zeigt, dass "Familie" zentraler Wert in Europa ist

Die Familienministerkonferenz des Europarates in Wien hat gezeigt, dass Familie ein zentraler Wert in Europa ist und sich alle Staaten verstärkt um eine bedürfnisorientierte Familienpolitik bemühen, zeigte sich die Präsidentin des österreichischen Familienbundes, LAbg. Andrea Gottweis erfreut.
Neben finanzieller und infrastruktureller Maßnahmen, wird der Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitswelt oberste Priorität eingeräumt. Hier ist, und da besteht europaweiter Konsens auch die Wirtschaft gefordert verstärkt flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten, die den Familien vor allem eines ermöglichst: mehr Zeit miteinander verbringen zu können, betonte Gottweis.
Konsens bestand auch darin, dass Väter verstärkt in die Kindererziehung eingebunden werden müssen, engagierte Väter dürfen, so Gottweis abschließend, beruflich keinen Nachteil haben.

Donnerstag, 18. Juni 2009

Auftakt zur Initiative „netzwerk zukunft.familie“


Die NÖ Familienlandesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner eröffnete am 13. Mai 2009 in Baden die Auftaktveranstaltung zur neuen niederösterreichischen Initiative „netzwerk zukunft.familie“. „Mit der Gründung des „netzwerk zukunft.familie“ wollen wir die vielfältigen familienorientierten Aktivitäten und Angebote verschiedenster Organisationen, Vereine und Interessenvertretungen in Niederösterreich besser überschaubar machen und die erforderlichen Maßnahmen effizienter gestalten um so die Bedürfnisse unserer Familien noch treffsicherer erfassen zu können“, so Mikl-Leitner.

Das „netzwerk zukunft.familie“ soll vorrangig als Kommunikations- und Vernetzungsinstrument aller am Thema Familie interessierten und aller mit und für Familien arbeitenden Personen in Niederösterreich dienen. Die Auftaktveranstaltung und gleichzeitig erste Fachtagung zum „netzwerk zukunft.familie“ fand unter dem Titel „Zukunft gestalten durch familienfreundliche Gemeinden“ statt und wandte sich daher in einem ersten Schritt schwerpunktmäßig an Bürgermeister, Gemeinderäte und die 480 überwiegend ehrenamtlich tätigen Familienreferenten in den NÖ Gemeinden.

„Die Familienfreundlichkeit wird als Standortfaktor für die Gemeinden und für das ganze Bundesland in der heutigen Zeit immer wichtiger. Eine aktive Familienpolitik erweist sich dabei als Erfolgsfaktor für lebendige, zukunftsorientierte Gemeinden und Regionen. Angesichts der demographischen Entwicklung ist es ein Gebot der Stunde geeignete Initiativen zu setzen“, so Mikl-Leitner.

Ein neuer Serviceordner versorgt alle Mitglieder des „netzwerk zukunft.familie“ mit Infos zu den Förderungen und Angeboten des Landes und soll durch Aussendungen zu familienpolitischen Themen und Neuigkeiten stets aktuell gehalten und erweitert werden.


Am Podium begrüßte Familienlandesrätin Mikl-Leitner zahlreiche Experten, darunter LAbg. und Bgm. von Baden Erika Adensamer, den Bgm. von Markt Piesting und Dreistetten Ing. Gerhard Baumgartner, Dipl. Ing. Elisabeth Haberfellner von der LeaderRegion Triestingtal und LAbg. Bgm. Alfred Riedl, Vizepräsident des Österreichischen Gemeindebundes.

„Neben den Gemeinden wollen wir in weiterer Folge ganz gezielt die Wirtschaft ansprechen. Denn eines ist klar: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist heute mehr als ein zentrales Anliegen moderner Familienpolitik. Familienorientierte Personalpolitik ist für viele erfolgreiche Unternehmen Teil einer vorausschauenden Unternehmensstrategie“, kündigte die Familienlandesrätin abschließend an.

Was brauchen Kinder, was wünschen Eltern?

Der Österreichische Familienbund hat am 25. Mai zur Enquete „Was brauchen Kinder, was wünschen Eltern?“ geladen. Mehr als 100 Teilnehmerinnen lauschten einen ganzen Tag lang den Ausführungen der Expertinnen aus dem In- und Ausland. Den Beginn machte die Präsentation der Studien des Instituts für Familienforschung „Kindgerechte außerfamiliale Kinderbetreuung für unter Dreijährige“. Die Studienleiterin Dr. Sabine Buchebner –Ferstl wies in ihrem Referat daraufhin, dass die Frage ob ein Kind unter drei Jahren außerfamilial betreut werden soll oder nicht, noch immer sehr kontrovers diskutiert wird. Zahlreiche Studien belegen, so Buchebner-Ferstl, dass prinzipielle Aussagen über Schaden und Nutzen von Fremdbetreuung nicht möglich sind, sondern, dass eine Reihe von Faktoren eine Rolle spielen.

Eckpfeiler einer kindgerechten Betreuung

Die Studienautorin macht drei Eckpfeiler einer kindgerechten außerfamilialen Betreuung aus:
1.Beziehung ist wichtiger als Pädagogik
Gerade für sehr kleine Kinder ist emotionale Zuwendung wichtiger als Pädagogik („Beziehung statt Erziehung“), das heißt, dass Erzieherinnen in erster Linie Bezugspersonen sein müssen. Das heißt aber auch, dass Erzieherinnen die Zeit haben müssen besonders in der Eingewöhnungsphase für das Kind das zu sein ohne, dass die anderen Kinder Schaden davon tragen. Dieses Wissen sollte eigentlich bedingen, dass die Gruppengröße für unter Dreijährige einen Betreuungschlüssel von 1:4 ( also eine Betreuerin für vier Kinder) nicht überschreiten darf.
2.Kontinuität und Vorhersagbarkeit
Kinder brauchen gerade in der Kleinkindphase Kontinuität und Rituale um ein Sicherheitsgefühl zu entwickeln, daher ist die maximale Betreuungsflexibilität für das Kind häufig nichts anderes als ständig wechselnde Gesichter in der Gruppe und ein stets Kommen und Gehen, das für das Kind nicht nachvollziehbar ist –ein Umfeld, das die Etablierung von Freundschaften und eines Wir-Gefühles nicht möglich macht. In einem Alter, wo der kognitive Zeithorizont noch sehr beschränkt ist, stellt das Erkennen eines immer wiederkehrenden zeitlichen Musters einen Anker dar, der Halt und Orientierung zu bieten vermag.
3.Förderliches Umfeld
Mit dem Vorhandensein stabiler Beziehungen und für das Kind nachvollziehbaren Vorhersagbarkeit von Abläufen und Situationen sind die wesentlichen Voraussetzungen für ein Sicherheitsgefühl des Kindes gegeben. Wesentlich dabei ist auch ein förderliches Umfeld, das sich vor allem in der räumlichen Gestaltung zeigt. Viel Freiraum im Haus und im Freien einerseits und ein pädagogisches Konzept andererseits, das es dem Kind ermöglicht, seine emotionellen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln.

Doz. Haug-Schnabel: Ab zwei Jahre halbtags im Kindergarten ist vertretbar

In die gleiche Richtung wie die Studienleiterin Buchebner-Ferstel wies auch die Entwicklungsbiologin Doz. Gabriele Haug-Schnabel, die sich schon in zahlreichen Publikationen mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinstkindern beschäftigt hat. Für Haug –Schnabel ist es vertretbar Kinder mit zwei Jahren in einen Kindergarten halbtags zu geben. Sie stellt aber ein klares Konzept vor ohne das eine reibungslose Eingewöhnung des Kindes nicht möglich ist. Für sie steht es außer Streit, dass jedes Kind elternbegleitet und bezugspersonenorientiert eingewöhnt werden muss. Eine Eingewöhnungsphase kann bis zu einem halben Jahr dauern. Wenn aber die Eltern nicht davon überzeugt sind ihr Kleinkind „fremd betreuen“ zu lassen, so spürt das das Kind sofort und wird auch die Betreuungsmöglichkeit ablehnen, so die Dozentin. In diesem Fall sage sie bei einem „Buchungsgespräche zu den Eltern : „Warten Sie, bis sie selbst davon überzeugt sind, ihr Kind außer Haus zu geben.“ Haug-Schnabel ist auch davon überzeugt, dass das Kind emotionale Zuwendung, geteilte Aufmerksamkeit und hohe Antwortbereitschaft braucht. Wichtig auch eine Respektierung der kindlichen Zeitvorstellungen. „Manche Kinder brauchen eben länger um sich einzugewöhnen- „Geben sie dem Kind die Zeit, die es braucht, nur dann wir es auch gerne in die Kinderbetreuungseinrichtung gehen.“

Frankreich: Das andere Denken

Die zehnfache Mutter und ehemalige Directrice einer ecole maternelle, Martine Liminski sieht Frankreich schon als Vorbild in der Familienpolitik, vor allem was die Einstellung zum Kind im generellen anbelangt. „Das Denken in Familie, in der individuellen Beziehung und Bindung zwischen Mutter und Kind hat Tradition und ist in Frankreich etwas ganz natürliches. Es ist noch selbstverständlich Kinder zu haben. Man geht viel unbefangener damit um, fragt nicht ob überhaupt, sonder wie man es bewerkstelligen kann, eine Familie zu managen und gleichzeitig außer Haus arbeiten zu müssen. Man kennt die Verteufelung des Herdes nicht und ebenso wenig den Begriff Rabenmutter. Wie Liminiski betonte werden nach Angaben der OECD nur 11% der Unter Dreijährigen in Frankreich in staatlichen Creches (Krippen) betreut. Der überwiegend Teil der Kinder wird von der eigenen Mutter oder einer Tagesmutter betreut. Ist eine Mutter außer Haus berufstätig dann meist in Teilzeit.

Anderer Lebensrhythmus

Wie Martine Liminski auch betonte, unterscheide sich der Lebensrhythmus der Franzosen markant von dem der Österreicher und der Deutschen. So gibt es zum Beispiel sowohl in der Kinderbetreuung als auch in den Betrieben eine zweistündige Mittagspause in der gemeinsam zu Hause gegessen wird. Auch wenn das mit zugebenermaßen viel Stress verbunden ist, so Liminski, schenken die Eltern das was sich Kinder nachweislich am meisten von ihren Eltern wünschen: Zeit. Schließlich sprach Liminski noch ein Lob den ecoles maternelles aus: Rund 30% der zweijährigen besuchen diese Betreuungsform, die keine Kindergärten im engeren Sinn sind, sondern Vorschulen, deren Programme seit mehr als einem halben Jahrhundert überdacht und erneuert werden, je nach dem Stand der Pädagogik und der Entwicklungspsychologie. Abschließend plädierte die zehnfache Mutter bei der gesamten Diskussion um die Kinderbetreuung nicht die drei „Z“ von Pestalozzi zu vergessen: Kinder brauchen Zuwendung, Zärtlichkeit und Zeit.

Vorarlberger Projekt „Kinder in der Mitte“

Die Vorarlberger Familienlandesrätin Dr. Greti Schmid berichtete von dem Vorarlberger Vorzeigeprojekt: Kinder in der Mitte“. Vorarlberg hat sich vorgenommen das kinderfreundlichste Land zu werden. Dafür soll Kinder- und Familienfreundlichkeit als Querschnittsmaterie in fünf Handlungsfelder zum Tragen kommen. Familie im engeren Sinn mit verstärkter Elternbildung, einem Ausbau des Familienpasses, Kochkursen und vieles mehr. Weiters plant Vorarlberg Kinderbetreuungseinrichtungen zu Familientreffs auszubauen. Das nachmittägliche Betreuungsangebot nach dem Bedarf der Eltern soll ebenso erweitert werden. Bei der Diskussion bekannte sich die Landesrätin dazu vor allem für die Kleinkindbetreuung mehr Geld „in die Hand nehmen zu wollen“, da dies die wichtigste und sensibleste Phase sei, in der Gruppengröße und Qualität von entscheidender Bedeutung sei.

Entwicklung vom Ausmaß der liebevollen Betreuung im Kleinkindalter abhängig

Die Ärztin und Entwicklungspsychologin Dr. Martina Leibovici-Mühlberger, selbst vierfache Mutter wies in ihrem Beitrag auf die Wichtigkeit des Ausmaßes einer erlebten liebevollen Betreuung in der frühen Kindheit hin. Das heißt so Leibovici-Mühlberger, Säuglinge und Kleinstkinder brauchen ein „kontinuierliches Angebot von koregulierten, reziproken, affektiven Interaktionen mit engen Bezugspersonen“. Das heißt auf gut Deutsch: Säuglinge wollen beachtet und liebgehabt werden und zwar vor allem von einer Bezugsperson, die sie im Blickfeld haben.Ein besonderes Anliegen ist Leibovici-Mühlberger auch die Qualitätssicherung in der Ausbildung. Innerhalb der EU-Staaten besteht eindeutig eine Tendenz zu universitären Ausbildung. Zur Zeit zeige sich aber noch in der EU für die Arbeit mit unter Dreijährigen ein buntes Qualifikationsbild. Während die nordischen und baltischen EU Länder und auch Slowenien eine altersübergreifende Hochschulausbildung für die Arbeit mit Kindern von Null bis sechs Jahren eingeführt haben, gilt das für die Mehrheit der EU-Länder nicht.

Mittwoch, 17. Juni 2009

FPÖ beantragt verpflichtendes Vorschuljahr statt Pflichtkindergarten



Entschließungsantrag


der Abgeordneten Kitzmüller
und weiterer Abgeordneter

betreffend den kostenlosen halbtägigen Kindergarten und die verpflichtende Vorschule für Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (205 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungs-einrichtungen (210 d.B.), in der 27. Sitzung des Nationalrates am 17. Juni 2009

Der Besuch des Kindergartens stellt einen wichtigen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung der Kinder dar. Der kostenlose Kindergartenbesuch ist daher absolut zu befürworten.

Der verpflichtende Kindergartenbesuch für 5-Jährige stellt jedoch einen massiven Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Familienlebens dar, der allein unter der Begründung, dass Kinder mit Migrationshintergrund, die kaum oder gar nicht deutsch sprechen dadurch besser auf die Schule vorbereitet werden könnten, nicht gerechtfertigt erscheint.

Die Ergebnisse der Studie zur „Frühkindlichen Sprachstandsfeststellung im Kindergarten“, welche im Frühjahr dieses Jahres vom „bifie“ (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens) herausgegeben wurde, lässt auch Schlüsse auf die Auswirkungen des Pflichtkindergartens auf die Fortentwicklung der Sprachkenntnisse nach und während des Kindergartenbesuchs zu.

Bei der Studie wurde in mehreren Bundesländern der Sprachstand der Kindergartenkinder und der damit einhergehende Förderbedarf ermittelt. So haben beispielsweise in Kärnten 93,1% der türkischen Kinder im Kindergarten einen Förderbedarf. In Salzburg sind es 92,8%, in der Steiermark 72,9%. In Wien, wo sich bekanntlich nur ein Teil der Migrantenkinder überhaupt in Kinderbetreuung befinden und man bei diesen durchaus von einer positiven Auslese sprechen kann, weil nur Eltern, die der Integration grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ihre Kinder in den Kindergarten geben, wurde trotz aller Integrationsbemühungen mit zusätzlichen Betreuern, etc. ein Förderbedarfsanteil von 80,2% bei Wiener Kindergartenkindern mit türkischer Herkunft ermittelt. Bei Kindergartenkindern aus Ex-Jugoslawien wurden Anteile beim Förderbedarf zwischen 50 und 60% erreicht. Kinder mit deutscher Erstsprache kommen auf etwa 10% Förderanteil. Dabei handelt es sich um Kinder, die bereits jetzt einen Kindergarten besuchen. Wenn nun jene Familien mit Migrationshintergrund, die ihre Kinder derzeit noch nicht im Kindergarten untergebracht haben, diese durch die beschlossene Verpflichtung in den Kindergarten geben, wird sich dadurch die soziale und sprachliche Entwicklung der jetzigen Kindergartenkinder erschweren.

Mit folgenden weiteren Auswirkungen ist durch die Einführung der Kindergartenpflicht zu rechnen:

Die Auswirkungen in ländlichen Gemeinden, wo ohnehin schon fast jedes 5-Jährige Kind den Kindergarten besucht, werden sich in Grenzen halten. In den Ballungszentren mit höheren Migrantenanteilen wird es jedoch zu Problemen kommen. Dazu muss kurz ausgeholt werden. Der Erwerb der deutschen Sprache kann in Kindergartengruppen gut funktionieren, wenn das Kind mit fremder Muttersprache in einer Gruppe mit möglichst wenigen oder keinen anderen Kindern aus dem gleichen Sprachraum zusammentrifft, es also mehr oder weniger gezwungen ist, sich mit den Kindern in der deutschen Landessprache auszutauschen. Anders sieht es aus, wenn mehrere Kinder oder gar eine Mehrheit aus dem gleichen fremdsprachigen Sprachraum stammen. Dann funktioniert der Spracherwerb ohne ein mehr oder weniger verschultes System nur schwer oder gar nicht. Dieser Fall wird vor allem in Wien, den Landeshauptstädten und weiteren Städten und Gemeinden mit hohen Migrantenanteilen eintreten. Es ist zu befürchten, dass heimische Mittelstands-Familien, die es sich irgendwie leisten können, in private Einrichtungen ausweichen. Die aus ökonomisch schwächeren Familien stammenden einheimischen Kinder könnten sich dann einer migrantischen Mehrheit im öffentlichen Kindergarten gegenübersehen. In welche Richtung die Integration dann abläuft, ist einleuchtend.

Aufgrund der schon jetzt absehbaren mäßigen Auswirkungen des Pflichtkindergartens auf die sprachliche Kompetenz von Kindern mit Migrationshintergrund ist zu befürchten, dass nach einer entsprechenden Evaluierung in einigen Jahren die Kindergartenpflicht auch auf jüngere Kinder ausgedehnt wird.

Der einzig zielführende Weg zum rechtzeitigen Spracherwerb vor der Einschulung stellt ein verpflichtendes Vorschuljahr für 5-Jährige Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen dar. In der Vorschule könnte der Spracherwerb durch Lehrer in schulähnlicher Struktur erfolgen. Sollte das Lernziel, nämlich ausreichende Sprachkenntnisse für die Einschulung nach einem Vorschuljahr nicht erreicht werden, könnte ein weiteres „Sprach“-Jahr in der Vorschule absolviert werden, um mit 7 Jahren entsprechend gerüstet dem Volksschul-Regelunterricht in der Unterrichtssprache Deutsch folgen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten sind der Meinung, dass es nicht zielführend ist, alle gesellschaftspolitischen Fehlentwicklungen zur vermeintlichen Lösung in den Kindergarten abzuschieben, da dieser dafür nicht eingerichtet wurde. Der Kindergarten ist der Ort, an dem Kindern grundlegende Kulturtechniken vermittelt, sowie die Sozialisation, Eingliederung in eine Gruppe und der Umgang miteinander entwickelt und verbessert werden sollen.

Ähnlich wird dies offenbar von Seiten der Kindergartenpädagogen gesehen. Während in der Bundesrepublik Deutschland zehntausende Erzieherinnen streiken, regt sich auch in Österreich Unmut. In der Tageszeitung „Österreich“ war am 17. Juni 2009 unter anderem folgendes zu lesen:

„(…) Heute fixiert das Parlament den (Anm.: verpflichtenden) Gratis-Kindergarten. Doch die Kindergartenpädagoginnen fürchten schlechte Arbeitsbedingungen – und wollen streiken. (…) Die Kindergarten-pädagoginnen aber proben indes den Aufstand. Untragbar seien die Arbeitsbedingungen bereits jetzt. Zu wenig Lohn und Überforderung machen den Pädagoginnen zu schaffen – schon nächste Woche könnte es in Wien zu ersten Protestaktionen kommen, in Salzburg ist überhaupt von Streik die Rede.
Zu viele Kinder pro Pädagogin. Die Pädagoginnen befürchten Verschlechterungen durch den (Anm.: verpflichtenden) Gratis-Kindergarten: „In Wien sollten zwar per Gesetz höchstens 25 Kinder auf eine Kindergärtnerin kommen, aber es gibt schon illegale Praktiken“, so Tina Botka von der Plattform Kindergartenaufstand, bei der sich Wiener und niederösterreichische Pädagoginnen vernetzen. „Man meldet 27 Kinder an und sagt, dass eh immer zwei krank sind. Individuelle Förderung ist so unmöglich.“ (…)“

Eine weitere Befürchtung der Unterfertigten, die die Einführung einer verpflichtenden Vorschule unterstützt, besteht darin, dass absolut integrationsunwillige Migranten dem verpflichtenden Kindergarten ausweichen könnten, indem einzelne Elternteile über eine Tageselternausbildung die Betreuung der eigenen Kinder und gegebenenfalls der Nachbarskinder selbst und ohne Integrationsfortschritt (steuerlich absetzbar) durchführen. Diese Ausweichmöglichkeiten bestünden bei einer verpflichtenden Vorschule nicht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten und dem Nationalrat entsprechende Regierungsvorlagen zuzuleiten, welche unter anderem folgende Punkte beinhaltet:

1. Die Einführung des bundesweiten halbtägigen kostenlosen Kindergartens für österreichische Staatsbürger und EU-Bürger ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt.

2. Die Einführung einer verpflichtenden Vorschule für Kinder mit Wohnsitz in Österreich im letzten Jahr vor der Einschulung, wenn diese die deutsche Sprache für eine ordentliche Teilnahme am Volksschulunterricht nicht ausreichend beherrschen.“

Sonntag, 7. Juni 2009

FPÖ gegen 15a-Vereinbarung - Pflichtkindergarten



Einführung des verpflichtenden Kindergartens wird das Hauptziel, nämlich den Spracherwerb für Kinder mit Migrationshintergrund, nicht erreichen

Die, am 5. Juni 2009 im Familienausschuss verabschiedete "15a-Vereinbarung" zwischen Bund und Ländern, betreffend der Einführung des verpflichtenden Kindergartens werde das Hauptziel, nämlich den Spracherwerb für Kinder mit Migrationshintergrund zu erleichtern, nicht erreichen. Dies halten die freiheitlichen Mitglieder des Familienausschusses konkret fest. FPÖ-Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber und FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller stellen weiter fest, dass, ganz im Gegenteil, davon auszugehen sei, dass sich die Situation an den Kindergärten im Städtischen Bereich (vor allem in Wien) verschärfen werde. "Im ländlichen Raum besuchen schon derzeit fast alle 5-Jährigen den Kindergarten. Kinder mit Migrationshintergrund schaffen den Spracherwerb in Landgemeinden relativ rasch, da sich in diesen Kindergartengruppen nur wenige bis keine anderen Kinder aus demselben Kulturkreis befinden. Wenn ein Polnisches, ungarisches, serbisches oder türkisches Kind in einer Gruppe mit überwiegend einheimischen Kindern und keinen Kindern mit derselben Muttersprache befindet, bleibt nichts anderes übrig, als die deutsche Sprache anzunehmen", so Gartelgruber. Anders sehe dies freilich im urbanen Bereich aus, "wo sich schon jetzt in vielen Gruppen die einheimischen Kinder einer migrantischen Mehrheit gegenübersehen." In solchen Gruppen könne der Spracherwerb nur über ein verschultes oder kursähnliches Konzept erfolgen, da sich die Kinder aus demselben Kulturkreis klarerweise untereinander in der Muttersprache austauschten.

Der Bericht über die frühkindliche Sprachstandsfeststellung des Bifie (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens) aus diesem Frühjahr zeige die Probleme am Beispiel Wien auf, erklärt die freiheitliche Familiensprecherin, Anneliese Kitzmüller: "Während beispielsweise von den türkischstämmigen Kindern in Wien, die keinen Kindergarten besuchen unglaubliche 94% einen Förderbedarf aufweisen, sind es unter den türkischstämmigen Kindern im Kindergarten noch immer 80%. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Entscheidung türkischer Eltern, ihre Kinder in den Kindergarten zu geben ja schon eine positive Auslese darstellt, da nur jene diese Entscheidung treffen, die einem Erwerb der deutschen Sprache der Kinder grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Die sprachlichen Erfolge im Kindergartensystem sind bei Gruppen mit hohem Migrantenanteil also kaum erkennbar."

Durch den zwingenden Besuch des letzten Kindergartenjahres in Wien würden wohl eher integrationsunwillige Migrantenfamilien verpflichtet werden, stellen Gartelgruber und Kitzmüller fest. "DieBetreuungsquote der 5-Jährigen lag in Wien im Jahr 2007 bei nur 91,9% (Bundesschnitt 96,3). Durch den zu erwartenden massiven Zustrom von integrationsfernen Migrantenkindern wird nicht nur die Qualität der Kindergärten für einheimische Kinder sondern auch für integrationswillige Kinder verschlechtert. In Anbetracht der ohnehin schon hohen Migrantenanteile in den Wiener Kindergärten (schon jetzt 43,9%) ist von einem massiven Qualitätsverlust auszugehen.

Einheimische, die es sich nur irgendwie leisten können, werden auf private Betreuungseinrichtungen ausweichen und die Kinder jener, die sich diesen Schritt nicht leisten können einer migrantischen Mehrheit in den Kindergartengruppen überlassen. In welche Richtung die Integration dann verlaufen wird muss nicht eigens behandelt werden", betont Gartelgruber.

Es stehe heute eigentlich schon fest, dass die eher weltfremden, fast törichten und weit überzogenen Erwartungen der anderen Parteien nicht erfüllt würden. Daraus werde in ein bis zwei Jahren dann der Schluss gezogen werden, dass die Kindergartenpflicht weiter auf jüngere Kinder auszudehnen sei. "Diesem - logischen - Schritt wollen wir schon heute entgegentreten indem wir diesem Vertrag zwischen Bund und Ländern nicht zustimmen. Schon der jetzt beschlossene Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Familien geht uns Freiheitlichen in Anbetracht des zu erwartenden Ergebnisses zu weit. Unser Zugang zum vorschulischen Spracherwerb heißt: verpflichtende Vorschule ab 5 Jahren für Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen", stellt FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller im Namen der fünf freiheitlichen Mitglieder des Familienausschusses, welche übrigens selbst Eltern von insgesamt 12 Kindern seien, fest.