Am 1. und 2. Juli 2009 haben in Langenlois (NÖ) die beamteten und politischen Landesfamilienreferenten getagt. Unter der Koordination der Verbindungssstelle der Bundesländer treffen sich dabei die Verantwortlichen für Familienpolitik und Familienförderung der neun Bundesländer, als Gäste waren der Bund (Vertreten durch das BMWFJ und Frau StS Marek) sowie das Land Südtirol anwesend. Bei der Konferenz wurden 21 Tagesordnungspunkte behandelt, bei einigen Punkten ist es zu Beschlüssen gekommen. Beschlüsse der Länderkonferenzen müssen immer einstimmig fallen, dass heisst alle Ländervertreter, egal aus welcher politischen Partei sie stammen, müssen den Beschluss mittragen. Derzeit gehören die Vertreter von Wien, Burgenland und Steiermark der SPÖ an, Kärnten der BZÖ und die restlichen Bundesländer der ÖVP.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
zu TOP 3. Zinsstopp bei Lohnpfändungen und Beschränkung der Nebengebühren:
Zahlungsunfähige Kunden nehmen zum Teil zu stark überteuerten Konditionen Kredite bei unseriösen Kreditgebern auf, die dann als erste eine Exekution einleiten und somit auch den seriösen Kreditgebern (der "Hausbank") Schaden zufügen. Die dann monatlich gepfändeten Beträge decken in vielen Fällen weder Kosten noch Zinsen, sodass sich trotz Lohnpfändung die Forderung nicht verringert, sondern manchmal sogar erhöht.
Um Schuldnerinnen und Schuldnern eine Chance zur Zurückzahlung ihrer Außenstände im Falle einer Lohnpfändung zu ermöglichen, schlägt die LandesfamilienreferentInnenkonferenz vor, legistische Maßnahmen wie z.B. einen Zinsstopp bei Lohnpfändungen, eine Beschränkung der Nebengebühren auf die maximale Höhe des aushaftenden Kapitals, einen erleichterten Zugang zum Privatkonkurs (kürzere Laufzeiten, kleinere Tilgungssummen) und eine verpflichtende Bonitätsprüfung im Konsumentenschutzgesetz, zu ergreifen.
zu TOP 4. Elternkarenz für Pflegeeltern
Die Erfahrungen zeigen, dass Pflegekinder in der Regel einen sehr langen Zeitraum und oft bis zur Selbsterhaltung in den Pflegefamilien bleiben und dass Pflegeeltern in den meisten Fällen nur einmal ein sehr junges Kind aufnehmen. Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz wiederholt daher die bei ihren Tagungen am 10.6.2005, 9.6.2006, 1.6.2007 und 6.6.2008 gefassten Beschlüsse, das Mutterschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass auch Dauerpflegeeltern Anspruch auf Elternkarenz haben.
zu TOP 5. Ausdehnung des Rechts auf Pflegefreistellung auf nahe Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz spricht sich für eine Streichung der Voraussetzung „im gemeinsamen Haushalt lebend“ in § 16 Abs. 1 Zi. 1 Urlaubsgesetz hinsichtlich des Rechtes auf Gewährung der Pflegefreistellung aus.
zu TOP 7. Kostenbeitrag für Kinder im Krankenhaus - Streichung
Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz ersucht das Bundesministerium für Gesundheit, eine ExpertInnengruppe bestehend aus VertreterInnen des Bundes und der Länder unter Einbeziehung der LandesfamilienreferentInnen zur Lösung des Problems des Kostenbeitrags für Kinder im Krankenhaus einzurichten.
zu TOP 8. Familienbeihilfe
Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz verweist auf ihren Beschluss aus dem Jahr 2003, welcher lautet:
Da die Dynamisierung von Leistungen für alte Menschen (jährliche Pensionserhöhungen) kein in Frage gestelltes Thema ist, sollten auch die Familienleistungen für Kinder (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld) dem Kaufkraftverlust angepasst werden.
Die im Jahr 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe wird begrüßt, deckt aber den inflationsbedingten Wertverlust für Familien nicht ab. Laut Katholischem Familienverband beträgt der Wertverlust bezogen auf das Jahr 2002 ca. 21 Prozent. Selbst wenn man die im Vorjahr eingeführte 13. Familienbeihilfe einrechnet, beträgt der Wertverlust immer noch 13 Prozent.
Weiters fordert die LandesfamilienreferentInnenkonferenz, die Familienbeihilfe wie alle anderen Familienleistungen monatlich auszuzahlen.
zu TOP 19. Ausbildung von Tageseltern
Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz fordert die umfassende und rechtzeitige Einbindung der Länder (jedenfalls auch der LandesfamilienreferentInnen) in die beim BMWFJ eingerichtete Arbeitsgruppe über die künftigen Ausbildungserfordernisse von Tageseltern.
zu TOP 21.1. Steuerfreiheit von Zuschüssen für Kinderbetreuung
Die LandesfamilienreferentInnenkonferenz hält fest:
Zuschüsse von ArbeitgeberInnen für die Kinderbetreuung von ArbeitnehmerInnen sind bis max. € 500 pro Kind und Kalenderjahr steuerfrei. Diese Steuerfreiheit kann jedoch derzeit nicht in Form einer Gehaltsumwandlung erfolgen, da dies in den am 30.4.2009 ausgegebenen Informationen des BMF an die Finanzämter dezidiert ausgeschlossen ist. Das Steuerreformgesetz 2009 würde die Steuerfreiheit in Form einer Gehaltsumwandlung jedoch sehr wohl ermöglichen. Dies sollte analog wie bei der Zukunftsvorsorge ausdrücklich klar gestellt werden.
Freitag, 3. Juli 2009
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