Folgender Briefentwurf an katholische Politiker (Minister, Nationalräte) hat uns erreicht: Wir bitten den Text eventuell persönlich zu adaptieren und dann dem Politiker seines Vertrauens zuzumailen. Am 17.11.2009 soll das Gesetz für eingetragene Partnerschaften im Ministerrat beschlossen werden und danach durch das Parlament gepeitscht werden.
Ansprechpartner sind also bis zum Ministerratsbeschluß katholische Bundesminister, etwa Dr. Michael Spindelegger, DI Nikolaus Berlakovich oder Dr. Maria Fekter. Danach z.B. der ÖVP-Klubobmann NR Dr. Karlheinz Kopf oder der Vorsitzende des Justizausschusses NR Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP).
Zum geplanten „Eingetragene Partner-Gesetz“ bitte ich Sie, folgendes zu bedenken:
Wußten Sie, daß bereits jetzt heterosexuelle und homosexuelle Lebensgemeinschaften vor dem Recht gleichgestellt sind? Das Zivilrecht bietet schon heute die Möglichkeit, nichtehelichen Partnern Sicherheit zu geben.
Der Staat hat nicht die Aufgabe, für jede beliebige Beziehung unter Menschen eine spezifische Rechtsform zur Verfügung zu stellen.
Es ist unlogisch, die Probleme und Interessen homosexuell empfindender Menschen im Zusammenhang des Ehe- und Familienrechts verhandeln zu wollen. Denn es geht hier nicht um neue Lebensformen im Verhältnis von Mann und Frau in der Generationenfolge
Alle bestehenden ehe- und familienrechtlichen Regelungen betreffen die Leistungen der Ehe von Mann und Frau im Interesse der Gesellschaft, wie die Sicherung der Generationenfolge durch potentielle oder realisierte Elternschaft.
Deshalb bin ich –mit vielen anderen - der Meinung, dass eine eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare nicht notwendig und übrigens auch aus europarechtlicher Sicht keinesfalls erforderlich ist.
Ich ersuche Sie, deshalb im Ministerrat dem vorliegenden Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes nicht zuzustimmen.
Der Entwurf übernimmt fast alle Bestimmungen für Ehepaare und ist weder notwendig noch angebracht.
Bitte verhindern Sie als Vertreter der „Familienpartei ÖVP“ eine weitere Abwertung von Ehe und Familie!
Nach derzeitigem Informationsstand sind auch viele Folgen noch unklar, wie etwa in der Sozialversicherung, im Pensionsrecht, im Fremdenrecht usw.
Die Folgekosten, im Pensionsversicherungsrecht zu Lasten von Familien bzw. Kindern, sind überhaupt nicht absehbar - die Behauptung im "Vorblatt" der Erläuterungen zum EPG, dass keine Folgekosten anfallen, ist falsch!
Es ist zu befürchten, daß die noch nicht bekannten Materiengesetze Regelungen enthalten, die auf das Vorhandensein von Kindern abstellen, ohne daß dies in gleichgeschlechtlichen Beziehungen der Fall ist. Dadurch wird der Wert ehe- bzw. familienspezifischer Beziehungen weiter ausgehöhlt und relativiert.
Zudem ist eine „Pseudotrauung“ von Homosexuellen am Standesamt ein mißverständliches, die Eheschließung abwertendes Symbol.
Nach der angekündigten Verankerung der Kinderrechte in der Bundesverfassung wäre es jetzt vielmehr an der Zeit, dass Ehe und Familie in die Bundesverfassung aufgenommen werden und künftig unter dem besonderen Schutz der Gesetze stehen sollen!
Bitte seien Sie sich auch bewußt, daß der nächste Schritt (ähnlich wie bei den „Kruzifix-Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof) sein wird, daß es im gesamten Bildungs- und Erziehungsbereich nicht mehr möglich ist, Kindern und Jugendlichen gegenüber andere Meinungen hinsichtlich der Partnerschaft von Mann und Frau sowie von Ehe und Familie zu vertreten oder auch nur zu äußern.
Nicht zuletzt wollen wir die katholischen Mitglieder der Bundesregierung und in weiterer Folge auch des Nationalrates und des Bundesrates daran erinnern, dass der der heutige Papst Benedikt XVI. in seiner damaligen Eigenschaft als Präfekt der Glaubenskongregation schon 2003 klare Richtlinien für katholische Politiker aufgestellt hat: sie haben die sittliche Pflicht, klar und öffentlich Widerspruch zu äußern und gegen Gesetzesentwürfe zu votieren, die homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkennen wollen!
Mit vorzüglicher Hochachtung
(Unterschrift)
P. S. Selbstverständlich ist für mich wie für alle katholischen Christen die Weisung des „Katechismus der Katholischen Kirche“ (Abschnitt 2358) maßgeblich: „Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. (…)“
Freitag, 13. November 2009
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Ich solidiere mich vollständig mit dem oben genannten Erklärungen, denn eine Gesellschaft, die die gottgwollte Ordnung der Familie untergräbt oder aushöhlt, wird zugrunde gehen. Wollen Sie hier mitverantwortlich sein?
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